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AK Tirol zu Gemeindeguts-Agrargemeinschaften: Unrecht bleibt Unrecht und gehört beseitigt!
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| 07.09.2007 |
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Was ist wichtig für die Zukunft?
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- Offenlegung der Verhältnisse in den einzelnen Agrargemeinschaften. Transparenz in allen Fragen, von der Entstehung, Eigentumsübertragung bis hin zu Geschäftsordnung und den Finanzen.
- Schaffung der gesetzlichen Voraussetzung zur Korrektur begangenen Unrechtes, in jenen Bereichen, wo diese nicht ohnehin schon bestehen.
- Umstrukturierung von Behörden und Zuständigkeiten, damit sich eine bestimmte Klientel nicht stets selbst kontrolliert.
- Rückführung des Gemeindegutes ins Eigentum der Gemeinden, wo dies möglich ist. Eine Gemeindevertretung, die zum Wohl der Gemeinde handelt, müsste ihr Gemeindegut ohnehin zurückfordern. Eine Gemeinde, deren Bürgermeister dies nicht tut, müsste zum Beispiel von Bedarfszuweisungen ausgeschlossen werden, so wie dies derzeit schon der Fall ist, wenn eine Gemeinde von ihren Bürgern nicht jene Steuern und Gebühren einfordert, die sie einfordern könnte. Wenn man die Rückforderung des Gemeindegutes nur den Bürgermeistern überantwortet, schürt man den politischen Konflikt in den Gemeinden. Die öffentlichen Haushalte sind miteinander nach dem Prinzip kommunizierender Gefäße verbunden. Je weniger Geld eine Gemeinde hat, desto weniger öffentliche Aufgaben kann sie erfüllen, desto mehr müssen entweder Land und Bund einspringen oder es gibt eben Defizite bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, deren Folgen auch wieder alle zu tragen haben.
- Berücksichtigung des Substanzwertes am Gemeindegut für die Ermittlung der Anteilsrechte der Gemeinden und damit auch eine Anpassung der Stimmrechte in den Agrargemeinschaften, als Körperschaften öffentlichen Rechts.
- Sicherstellung des Zugriffes für die Gemeinden auf Grund und Boden, jedoch nicht nur beschränkt auf gemeindeeigene Zwecke, sondern für das gesamte Spektrum öffentlicher Interessen (Wohngebiete, Aufschließung Gewerbegebiete, usw.).
- Festlegung, wie nichtlandwirtschaftliche Nutzungsrechte zu handhaben sind, wer über deren Inanspruchnahme entscheidet und wie die Erträge daraus zu verwenden sind.
- Aufzeigen möglicher Organisations- und Rechtsformen, um diese Erkenntnisse auch faktisch umzusetzen (z.B. gesetzliche Einbindung des Gemeinderates als zusätzliches Organ in den Agrargemeinschaften, Schaffung von Gemeindeguts-Verwaltungsgemeinschaften, Agrargemeinschaften als verpflichtender Ausschuss im Gemeinderat ähnlich dem Überprüfungsausschuss, u.a.m.)
Die Arbeiterkammer Tirol hat den Dialog bereits mit der Stellungnahme zur Änderung des Flurverfassungslandesgesetzes im Herbst letzten Jahres begonnen und wurde dafür gescholten. Die größte Interessenvertretung im Lande ist bereit für den Dialog und nimmt eine entsprechende Einladung gerne an. Der Dialog kann und muss aber auf unterschiedlichen Ebenen geführt werden: Auf der landespolitischen Ebene, auf der Ebene der Experten, in weiterer Folge aber auch auf Gemeindeebene.
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