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AK Tirol verlangt Nachjustierung bei Kinderbetreuungsgeld
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| 04.10.2007 |
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In den letzten Tagen wurden erstmals für die Jahre 2002 und 2003 die Daten jener Kindergeldbezieherinnen, die auch einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro täglich bezogen haben und nicht in die 20%ige Überprüfungsstichprobe gefallen sind, an das Bundesrechenzentrum übermittelt.
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| Laut bestehendem Gesetz muss der Zuschuss, sofern er nicht von den Krankenkassen zurückgefordert wird, in den nächsten 15 Jahren über die Veranlagungen (Jahresausgleiche) neuerlich geprüft werden. Ab Erreichen eines bestimmten Familieneinkommens ist der Zuschuss sukzessive zurückzuzahlen. |
| Die AK Tirol fordert dringend vom Gesetzgeber, dass in dem zu beschließenden neuen Gesetz die Rückforderungsmöglichkeit durch das Finanzamt ersatzlos gestrichen wird. |
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