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AK Tirol verlangt Nachjustierung bei Kinderbetreuungsgeld  

04.10.2007
Der Gesetzgeber hat im neuen Gesetz vorgesehen, dass die Zuverdienstgrenze für das Beziehen des Zuschusses von derzeit 5.200 Euro 16.200 Euro angehoben wird. Dadurch werden wesentlich mehr Personen den Zuschuss beantragen. Die Bedingungen für die Rückzahlungsverpflichtungen durch das Finanzamt bleiben aber gleich.

Abgesehen von den unterschiedlichen Einkommensbegriffen - bei der Rückforderung durch das Finanzamt zählt das Familieneinkommen, während bei der Antragstellung auch auf das Einzeleinkommen abgestellt wird - werden einzelne Gruppen wiederum bevorzugt, wie z.B. Personen in der Landwirtschaft oder sonstige Selbstständige, bei denen das steuerliche Einkommen weit vom tatsächlichen Einkommen abweicht.

Die Arbeiterkammer Tirol sieht hier unüberwindbare Hürden auf den Vollzug hinzukommen. Diese waren bisher nur deshalb nicht virulent, da es noch keine Übermittlung der Daten an die Finanzämter gegeben hat und daher auch keine Rückforderungen vorkamen, obwohl die Bestimmungen seit 2002 in Kraft sind.

Es macht absolut keinen Sinn, zunächst Zuschüsse zu gewähren und sie dann in einem derart langen Zeitraum – der weit über die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren hinausgeht – wieder zurück zu verlangen.

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