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Einarbeiten von Fenstertagen
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| 06.11.2007 |
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Beim Einarbeiten wird die Normalarbeitszeit umverteilt, das heißt die Mehrstunden in den Wochen des Einarbeitens gelten nicht als Überstunden.
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| Innerhalb eines Zeitraums von 7 Wochen (bei ausdrücklicher Betriebsvereinbarung 13 Wochen) können die zwischen den Feiertagen rund um Weihnachten liegenden Fenstertage hereingearbeitet werden. Bei Jugendlichen darf die tägliche Arbeitszeit jedoch maximal 9 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei Jugendlichen bei 45 Wochenstunden. |
Folgende Zeiträume sind denkbar:
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- ab 6.11.2007 für Montag, den 24.12.2007
- ab 9.11.2007 für Donnerstag, den 27.12.2007
- ab 10.11.2007 für Freitag, den 28.12.2007
- ab 12.11.2007 für Samstag, den 29.12.2007
- ab 13.11.2007 für Montag, den 31.12.2007
- ab 15.11.2007 für Mittwoch, den 2.1.2008
- ab 16.11.2007 für Donnerstag, den 3.1.2008
- ab 17.11.2007 für Freitag, den 4.1.2008
- ab 19.11.2007 für Samstag, den 5.1.2008
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