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Archiv 2006
AK Tirol verlangt faire Chancen für Ältere, statt bloßer Lippenbekenntnisse  

06.11.2007
Die abgabenrechtliche Seite

„Die bisherigen „Beschäftigungsanreizmodelle“ zeigen keinerlei Wirkung.“

Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen bei älteren Arbeitnehmern ist klar, dass die bisherigen Beschäftigungsanreizmodelle keinerlei Wirkung zeigen. Die derzeit bestehenden Begünstigungen für Arbeitgeber bei älteren Arbeitnehmern sind folgende:

Begünstigungen bei älteren Arbeitnehmen


56. Lj M + FEntfall AlV-Beitrag3%
56,5 Lj F/ 60 Lj MEntfall IESG-Beitrag0,7% 
60 Lj M + FEntfall UV-Beitrag1,4% 
60 Lj M + FEntfall-FLAG-Zuschlag4,91% 
Summe-10,01% 

Einstellung und Kündigung älterer Arbeitnehmer

Bonus – Malus – System

Einstellung über 50. Lj: AG wird vom DG-Beitrag zur AlV befreit: 3 %

Kündigung über 50. Lj: AG hat „Strafe“ zu bezahlen, bemessen vom Gehalt

Kurios:
Höhe mindestens 20%
nimmt mit Lebensalter zu, auf maximal 260% mit dem 56. Lj; nimmt aber dann wieder ab auf 80 % beim 59. Lj

Geplant:
Papier der Sozialpartner v. 2.10.2007
„Arbeitsmarkt – Zukunft 2010“
Entfall des AlV-Beitrags erst ab 60. Lj zur Finanzierung von Jugendausbildung, Fachkräfteausbildung, Kombilohn, Maßnahmen für ältere AN und Zukunftsförderung

Die AK Tirol fordert daher

  • Für alle abgabenrechtlichen Befreiungen ist eine frühere und einheitliche Altersgrenze des 55. Lebensjahres zu verankern

  • Keine Unterscheidung bei der Höhe der Befreiung, ob es sich um eine Neueinstellung oder um eine Weiterbeschäftigung handelt

  • Gewährung eines „Ausbildungsbonus“ für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr. Die öffentliche Hand übernimmt 50 Prozent der Kosten für eine einschlägige (fachbezogene) Ausbildung des Arbeitnehmers

  • Das Malus-System bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer muss in dem Sinne neu gestaltet werden, dass Arbeitgeber effektiv vor der Kündigung älterer Arbeitnehmer abgehalten werden. Insbesondere darf die Kündigung älterer Arbeitnehmer nicht – wie bisher – ab einer bestimmten Altersgrenze wieder billiger werden, sondern muss mit zunehmendem Alter stetig ansteigen.

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Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand weiter



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