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13.11.2007
Wege aus der Überschuldung

1995 wurde der Privatkonkurs gesetzlich eingeführt. Bis dahin befanden sich verschuldete Privathaushalte in einer praktisch ausweglosen Situation. Nun war ein Gesetz geschaffen, mit dem eine realistische Chance für einen wirtschaftlichen Neubeginn installiert wurde. Zahlungsunfähige Schuldner, die keine außergerichtliche Lösung erreichen, können den Weg des Privatkonkurses wählen. Er ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Der Schuldner verpflichtet sich, sieben Jahre lang einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die pfändbaren Teile seines Einkommens zur Schuldentilgung abzugeben. Er lebt also sieben Jahre lang am Existenzminimum. Nach Abschluss des Verfahrens ist er dann schuldenfrei. Menschen in der Verschuldensfalle benötigen aber Unterstützung bei der Einleitung und Durchführung des Verfahrens. Es ist ein Konkursantrag zu stellen, der mit den erforderlichen Formularen und Unterlagen bei Gericht einzubringen ist, ein konkreter Antrag auf „Zahlungsplan“ und „Abschöpfungsverfahren“ ist zu stellen. Weiters ist ein Vermögensverzeichnis vorzulegen. Um diese komplexen Verfahrensschritte zu bewältigen, benötigt der Betroffene Information und Betreuung. Damit nicht weitere Kosten entstehen, die vom Betroffenen eigentlich nicht getragen werden können, wurden gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen in allen Bundesländern eingerichtet, die kostenlos beraten.

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Wege aus der Überschuldung
Finanzierung einer Schuldnerberatung: Aufgabe der Länder Finanzielle Ausstattung der Schuldnerberatung Tirol weit unter dem Durchschnitt Keine Verankerung der Schuldnerberatung im neuen Grundsicherungsgesetz Schuldnerberatung rechnet sich Menschliche Aspekte bleiben unberücksichtigt Forderungen weiter



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