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Immer mehr Menschen sind bankrott und brauchen schnell Hilfe
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| 13.11.2007 |
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Finanzierung einer Schuldnerberatung: Aufgabe der Länder
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| Bei diesen so genannten bevorrechtigten Schuldnerberatungsstellen (ab 1. Jänner 2008 anerkannte Schuldnerberatungsstellen) handelt es sich um Einrichtungen zur Sicherung des Lebensbedarfes im Sinne einer allgemeinen Fürsorge (Armenwesen gemäß Art 12 Abs.1 Ziff.1 B-VG). Darunter sind die Zuständigkeiten im Bereich des Sozialwesens zu verstehen. Nach der Bundesverfassung sind die Länder in diesem Aufgabengebiet für die Ausführungsgesetzgebung und den Vollzug, also auch für die Finanzierung, verantwortlich. |
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