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Immer mehr Menschen sind bankrott und brauchen schnell Hilfe  

13.11.2007
Finanzierung einer Schuldnerberatung: Aufgabe der Länder

Bei diesen so genannten bevorrechtigten Schuldnerberatungsstellen (ab 1. Jänner 2008 anerkannte Schuldnerberatungsstellen) handelt es sich um Einrichtungen zur Sicherung des Lebensbedarfes im Sinne einer allgemeinen Fürsorge (Armenwesen gemäß Art 12 Abs.1 Ziff.1 B-VG). Darunter sind die Zuständigkeiten im Bereich des Sozialwesens zu verstehen. Nach der Bundesverfassung sind die Länder in diesem Aufgabengebiet für die Ausführungsgesetzgebung und den Vollzug, also auch für die Finanzierung, verantwortlich.

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Finanzierung einer Schuldnerberatung: Aufgabe der Länder
Finanzielle Ausstattung der Schuldnerberatung Tirol weit unter dem Durchschnitt Keine Verankerung der Schuldnerberatung im neuen Grundsicherungsgesetz Schuldnerberatung rechnet sich Menschliche Aspekte bleiben unberücksichtigt Forderungen weiter



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