 |
|
 |
 |
 |
|
|
Arbeiterkammer lehnt LH-Entwurf zur neuen Tiroler Ladenöffnungszeit vehement ab
|
| 29.11.2007 |
|
 |
In diesem Sinn spricht sich die AK Tirol mit aller Deutlichkeit gegen den vorliegenden Verordnungsentwurf aus, der zudem über die bestehenden Sonderregelungen für Tirol hinausgeht.
Im Detail werden insbesondere folgende Punkte des Verordnungsentwurfs entschieden abgelehnt: |
- § 1 (2): Ausweitung Wintersaison vom 20. Dezember auf 1. Dezember
- § 2 c): Innsbruck Altstadt – Ansichtskarten, Reiseandenken, Süßwaren werktags bis 22:00 Uhr (bisher 21:30)
- § 2 (d) NEU: in der Wintersaison in Saisonorten (Anlage 1)
Verkaufsstellen für Sportartikel, in denen auch die Vermietung von Sportartikeln ausgeübt wird, werktags bis 23:30 Uhr
- § 4: In den Saisonzeiten an Sonntagen dürfen in allen Saisonorten der Anlage 1 Verkaufstätigkeiten im vollen Warenumfang, der bisher den besonders intensiven Orten der Anlage 2 vorbehalten war – von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr für maximal 6 Stunden (wie bisher) - ausgeübt werden
Die praktische Umsetzung der im § 7 getroffenen Einschränkung der Beschäftigung von Arbeitnehmern auf den Verkauf bestimmter Warengruppen in den Saisonorten der Anlage 1 ist nicht vorstellbar, führt zur Rechtsunsicherheit und die Ahndungen, wenn sie im bisherigen Ausmaß angewandt werden, werden wohl kaum zur Einhaltung beitragen.
- Erweiterung des Ortekatalogs
Anlage 1 (Saisonorte)
Erweitert um Innsbruck Theresienstraße und Stadtteil Hungerburg sowie Kufstein (Kinkstraße, Oberer und Unterer Stadtplatz, Römerhofgasse)
Anlage 2 (besonders intensive Saisonorte) von 14 auf 28 Gemeinden/Ortsteile inkl. Innsbruck Theresienstraße, Stadtteile Hungerburg und Igls, Bezirksort Kitzbühel, …
|
| Dinkhauser: „Die Begründung für die Ablehnung seitens der AK Tirol haben wir bereits in allen vorangehenden Stellungnahmen zu Änderungen der Öffnungszeiten sowie zuletzt in der gemeinsamen Pressekonferenz mit AK-Vizepräsident Otto Leist, Vorsitzender für den Handel in der GPA Tirol und KR Markus Wörle, Obmann des Tiroler Lebensmittel-Einzelhandels in der Tiroler Wirtschaftskammer, zur Novellierung des Öffnungszeitengesetzes 2003 umfassend dargelegt. An dieser unserer Position hat sich nichts geändert. |
|
|
 |
 |
 |
|
 |