Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Presse | Archiv 2007 | Fragwürdige Vorgangsweise
Suche im Pressearchiv
Archiv 2008
Archiv 2007
->
Kündigung von Lehrlingen
->
Talent-Züge stoßen auf Kritik
->
Qualität rauf Preis runter
->
Neue Schutzkarte
->
Pflegepersonal am Ende
->
Recht auf Weiterbildung
->
AK für neue Schule
->
Alles rund um die Ernährung
->
Pestizide in Obst und Gemüse
->
AK präsentiert Lage in Tirol
->
Niedrigverdiener zahlen drauf
->
Ferienspaß mit der AK Tirol
->
Glühbirne als Stromfresser
->
Neue Lenk- und Ruhezeiten
->
Arbeitsunfälle häufen sich
->
Neuerlicher Pestizidnachweis
->
Gemeinnützige Bauträger
->
Novelle zum Arbeitszeitgesetz
->
Mehr Geld für Bildung
->
Wo bleibt der Ausgleich?
->
Gesunde Finanzen
->
Leistungsgruppen abschaffen
->
Konkurs Fa. Flossmann
->
Pflegedebatte greift zu kurz
->
Erhebung der Heizölpreise
->
Kredit früher zurückzahlen
->
FH-Studium mit HTL-Matura
->
5er im Zeugnis AK-Nachhilfe
->
EU-Staaten Mineralölumfrage
->
Preisvergleich Eisbecher
->
Dauer von Überweisungen
->
AK fordert Fair-Play-Modell
->
AK fordert Müll-Lösung
->
Wertanpassung bei Pensionen
Archiv 2006
AK Tirol informiert über fragwürdige Vorgangsweise einer Telefonfirma: Für Rücktritt ist tatsächliches Einlangen des Schreibens maßgeblich, nicht Datum  

30.11.2007
Bestätigungsschreiben zu spät erhalten

Erst bei Einlagen des entsprechenden Schreibens war den Konsumenten klar, dass sie in Wirklichkeit mit der Firma My Phone telefoniert hatten. Es wurde ein Vertragsabschluss mit der Firma My Phone bestätigt.

Auch wurde über ein Rücktrittsrecht belehrt. Sofern die Konsumenten davon innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens gebrauch machten, wurde dennoch behauptet, die Frist sei bereits abgelaufen. Diese Rechtsansicht ist jedoch falsch. Die Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Konsument schriftlich über sein Rücktrittsrecht belehrt wird, er also den entsprechenden Brief erhält. Nicht der Zeitpunkt des Telefonates oder das Datum des Briefes sind ausschlaggebend.

zurück Seite Seite 1
Bestätigungsschreiben zu spät erhalten
Der AK-Tipp: Rücktritt vom Vertrag! Verbotene Telefonwerbung weiter


 Musterbrief 
Anzeige: Unerwünschter Werbeanruf
Anzeige: Unerwünschte SMS-Werbung
Anzeige: Unerwünschtes Werbe-Fax


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
Zukunftszentrum Tirol
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht