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AK Tirol informiert über fragwürdige Vorgangsweise einer Telefonfirma: Für Rücktritt ist tatsächliches Einlangen des Schreibens maßgeblich, nicht Datum
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| 30.11.2007 |
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Verbotene Telefonwerbung
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Gemäß Telekommunikationsgesetz ist es außerdem grundsätzlich verboten, ohne vorherige Zustimmung telefonisch, per Fax oder SMS zu werben. Betroffene können Anzeige bei der zuständigen Fernmeldebehörde für Tirol und Vorarlberg erstatten.
Betroffene AK-Mitglieder erhalten rechtlichen Rat bei den AK-Konsumentenschützern unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 -1717. |
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