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Fröhliche(s) Weihnacht(s)geld überall?  

04.12.2007
Gelernte Österreicher sind daran gewöhnt, dass es gegen Jahresende einen „Doppelten“ gibt.

Gemeint ist die schöne Erfindung des Weihnachtsgeldes, das für die meisten DienstnehmerInnen und Lehrlinge in der Höhe eines Monatslohns gebührt. November-Lohn plus Weihnachtsgeld in der Höhe eines Monatslohns ergibt dann den berühmten Doppelten.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit: Zu beachten sind folgende wichtige Einschränkungen:


  1. Nicht allen Lehrlingen gebührt ein Weihnachtsgeld in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung. Geregelt ist das Weihnachtsgeld nämlich im Kollektivvertrag und da hat jede Branche bekanntlich einen anderen. Tischlerlehrlinge erhalten etwa ein Weihnachtsgeld in der Höhe von 3,5 Wochenlöhnen, bei Malerlehrlingen sinds 3,27 Stundenlöhne je Arbeitswoche. Lehrlinge in Werbeagenturen (etwa Mediendesigner) erhalten gar kein Weihnachtsgeld, weil es für Werbeagenturen keinen Kollektivertrag gibt … Lehrlinge im Graphischen Gewerbe hingegen (etwa Drucker) bekommen als Weihnachtsgeld 5 Wochenlöhne, was sogar mehr ist als ein Monatslohn. Man sieht: Die Welt ist ungerecht, sogar zu Weihnachten!

  2. Weihnachtsgeld – wie übrigens auch das Urlaubsgeld im Sommer – wird immer je Kalenderjahr berechnet und bezahlt. Lehrlinge im 1. Lehrjahr haben das Jahr 2007 zwangsläufig nicht zur Gänze im Lehrbetrieb absolviert, sondern ihre Lehre etwa im Sommer oder Herbst dieses Jahres begonnen. Ihnen gebührt für das Jahr 2007 dann auch nur ein anteiliges (aliquotes) Weihnachtsgeld.
    Beispiel: Lehrzeitbeginn war der 1.8.2007, die Beschäftigung im heurigen Jahr im Lehrbetrieb dauert somit nur 5 Monate. Nachdem das Jahr aber 12 Monate hat, gebührt das Weihnachtsgeld eben in der Höhe von 5/12.


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