Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Presse | Archiv 2007 | AK Tirol schlägt Alarm
Suche im Pressearchiv
Archiv 2008
Archiv 2007
->
Kündigung von Lehrlingen
->
Talent-Züge stoßen auf Kritik
->
Qualität rauf Preis runter
->
Neue Schutzkarte
->
Pflegepersonal am Ende
->
Recht auf Weiterbildung
->
AK für neue Schule
->
Alles rund um die Ernährung
->
Pestizide in Obst und Gemüse
->
AK präsentiert Lage in Tirol
->
Niedrigverdiener zahlen drauf
->
Ferienspaß mit der AK Tirol
->
Glühbirne als Stromfresser
->
Neue Lenk- und Ruhezeiten
->
Arbeitsunfälle häufen sich
->
Neuerlicher Pestizidnachweis
->
Gemeinnützige Bauträger
->
Novelle zum Arbeitszeitgesetz
->
Mehr Geld für Bildung
->
Wo bleibt der Ausgleich?
->
Gesunde Finanzen
->
Leistungsgruppen abschaffen
->
Pflegedebatte greift zu kurz
->
Erhebung der Heizölpreise
->
Kredit früher zurückzahlen
->
FH-Studium mit HTL-Matura
->
5er im Zeugnis AK-Nachhilfe
->
EU-Staaten Mineralölumfrage
->
Preisvergleich Eisbecher
->
Dauer von Überweisungen
->
AK fordert Fair-Play-Modell
->
AK fordert Müll-Lösung
->
Wertanpassung bei Pensionen
Archiv 2006
AK Tirol schlägt Alarm: Strafen nach dem Jugendbeschäftigungsgesetz können nicht durchgesetzt werden!  

06.12.2007
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Oberbehörde weitete in seinem Bescheid vom 6. April 2006 das Strafausmaß sogar aus und verlängerte das Beschäftigungsverbot Jugendlicher bei dieser Firma sogar bis zum 31.Dezember 2007.

Die dagegen vom Lehrberechtigten eingebrachte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof wurde im Juni 2006 zurückgewiesen.
Ungeachtet der gegen ihn angestrengten Bemühungen zur Verhängung eines Beschäftigungsverbots schloss der besagte Unternehmer einen Lehrvertrag mit einem minderjährigen Jugendlichen ab 1. August 2005 ab. Am 9. Juni 2006 schließlich brachte die AK Tirol eine neuerliche Verwaltungsstrafanzeige ein, die Behörde möge rechtliche Schritte veranlassen, da der Chef - entgegen dem verhängten Verbot - einen minderjährigen Lehrling beschäftigte.

Gegen diese Anzeige wehrte sich der Unternehmer schließlich beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) erfolgreich.

Der UVS erkannte, dass das Verfahren einzustellen sei, da die Strafbestimmung des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) eine Strafsanktion für das Zuwiderhandeln gegen die eigenen Strafnormen nicht kennt.

Im Ergebnis läuft dies darauf hinaus, dass sämtliche Strafbestimmungen, die der Gesetzgeber zum Schutz Jugendlicher im Arbeitsleben erlassen hat, zahnlose Tiger sind und nicht erfolgreich durchgesetzt werden können. Gott Lob ist die Verhängung derartig drastischer Maßnahmen gegen Tiroler Lehrbetriebe nur selten notwendig. Umso wichtiger wäre es, dass die im Rechtsstaat verhängten Maßnahmen dann auch tatsächlich greifen und wirksam werden.

zurück Seite Seite 1
Seite 2



AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
Zukunftszentrum Tirol
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht