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Tipp der AK Tirol: Beim Spenden auf das Gütesiegel achten!  

20.12.2007
Verfügt eine Organisation nicht über dieses Zertifikat, kann man beispielsweise einen Jahresbericht anfordern und sich so genauer über die Aktivitäten der Organisation informieren. Da Barsammlungen außerdem bewilligungspflichtig sind, sollte man sich zur Absicherung einen Ausweis der Behörde zeigen lassen, auf dem Veranstalter und Zweck ersichtlich sind“, raten die AK-Konsumentenschützer.

Aufpassen sollte man zudem, ob es sich um eine einmalige Barspende oder eine Vereinsmitgliedschaft mit einer wiederkehrenden Spendenleistung mittels Einzugsermächtigung handelt. Hat man sich als Konsument zu einer Mitgliedschaft überreden lassen, kann er von dieser innerhalb einer Woche mittels Rücktrittsschreiben an das Unternehmen kostenlos zurücktreten. Eine Einzugsermächtigung kann innerhalb von 42 Tagen ab Einzug widerrufen werden.

Unter www.osgs.at findet man eine Liste all jener Organisationen, die über das Spendengütesiegel verfügen.

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