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Urteil mit Österreichweiter Folgewirkung: AK Tirol erkämpft Einmalzahlung für Pensionistin  

28.12.2007
Dem Gesetzeswortlaut gemäß hätten auch alle Pensionen, die erstmalig ab 1.1.2007 gebührt haben, Anspruch auf diese Einmalzahlung. Die Pensionsversicherungsan-stalt (PVA) hat dies jedoch kategorisch abgelehnt. Erschwerend für die Durchsetzung des Anspruchs kam hinzu, dass die PVA (Landesstelle Tirol) die Erteilung eines Negativbescheides verweigerte, sodass vorerst die Anrufung des Sozialgerichtes gar nicht möglich war. Erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist im Anschluss an die Weigerung, einen Bescheid zu erlassen, konnte die AK Tirol einen Devolutionsantrag samt Klage einbringen. Erfreulicherweise teilte das Gericht die Rechtsansicht der AK-Experten: Mit Urteil wurde der Pensionistin die Einmalzahlung zugesprochen, in ihrem Fall in der Höhe von 45 Euro brutto. Das Urteil ist rechtskräftig, da die PVA – wohl wegen Aussichtslosigkeit – keine Berufung erhoben und das Geld bezahlt hat.

Österreichweite Folgewirkung

In Tirol sind mit Stichtag 1.1.2007 laut PVA 600 Menschen in Pension gegangen. Österreichweit dürfte die Zahl bei mindestens 6.000 Personen liegen. Ihnen allen rät die AK Tirol, diese Einmalzahlung zu beantragen. Infos dazu bei den Pensionsexperten der AK Tirol unter der Hotline 0800/22 55 22 -1616.

Achtung: Betrifft nur jene Pensionisten, die erstmalig mit Stichtag 1.1.2007 in Pension gegangen sind!

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