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AK Tirol informiert über Kinderbetreuungsgeld neu
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| 09.01.2008 |
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Seit Jahresbeginn gibt es umfangreiche Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld, die mehr Gestaltungsmöglichkeiten bringen. Eltern stehen in Zukunft drei Modelle zur Verfügung, die sich auf die Dauer und auf die Höhe des Bezuges auswirken.
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| Das Grundmodell bleibt unverändert (436 Euro pro Monat bis zum 30. Lebensmonat des Kindes bzw. maximal bis zum 3. Geburtstag des Kindes, wenn auch der andere Elternteil Kinderbetreuungsgeld beantragt). Neu dazu kommen die so genannten Kurzleistungen mit höheren Beträgen. Eltern können 624 Euro pro Monat bis zum 20. Lebensmonat des Kindes (bzw. bis zum 24. Lebensmonat des Kindes, wenn auch der zweite Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht) oder 800 Euro pro Monat bis zum 15. Lebensmonat des Kindes (bzw. bis zum 18. Lebensmonat, wenn auch der andere Elternteil Kindergeld bezieht) beantragen. |
Seit 1.1.2008 müssen sich Eltern bei der Antragstellung für eines der drei Modelle entscheiden. Eine spätere Abänderung ist nicht möglich. Der Erstantrag bindet auch den anderen Elternteil und kann später nicht mehr widerrufen oder abgeändert werden.
Eltern, deren Kinder schon 2007 auf die Welt gekommen sind, haben bis 30. Juni 2008 die Möglichkeit, auf eines der beiden neuen Modelle umzusteigen. |
Die Zuverdienstgrenze wird beim Kinderbetreuungsgeld leicht und beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld deutlich angehoben und zwar auf 16.200 Euro pro Kalenderjahr.
Die Überschreitung der Zuverdienstgrenzen bewirkt in Zukunft nicht mehr den nachträglichen Verlust des gesamten Kinderbetreuungsgeldes, man muss nur noch den Betrag zurückzahlen, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wurde. |
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