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AK Tirol informiert über Kinderbetreuungsgeld neu
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| 09.01.2008 |
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Spätere Abänderung des Modells nicht möglich
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Da eine spätere Abänderung des Modells nicht möglich ist, müssen Eltern vor der Antragstellung gut überlegen, für welches der drei Modelle sie sich entscheiden.
Eltern wird mit den beiden Kurzleistungsmodellen die partnerschaftliche Teilung von Karenz und Kinderbetreuungsgeld erleichtert. Die Wahl eins Kurzleistungsmodelles kann dazu beitragen, nach der Karenz schneller wieder in den Beruf einzusteigen und die finanziellen Nachteile der Karenz zu mildern. |
| Die Kurzleistungen haben den Vorteil, dass man höhere monatliche Beträge ausgezahlt bekommt. Außerdem kann man während des Bezuges der Leistung innerhalb des Zeitraumes der arbeitsrechtlichen Karenz (die bis maximal zum 2. Geburtstag dauert und zwischen den Eltern aufgeteilt werden kann) bleiben und sich so den Kündigungsschutz erhalten. |
Da die Gesamtsummen bei den Kurzleistungen Modell II und Modell III aber geringer sind als beim alten Modell I, müssen Eltern genau abwägen, welches Modell für sie das richtige ist. Dabei sollten sie in ihre Überlegungen einbeziehen, wann der richtige Zeitpunkt für den Wiedereinstieg ist und wie Karenz und Kinderbetreuungsgeld partnerschaftlich geteilt werden können.
Detaillierte Informationen gibt es bei den AK-Expertinnen vom Referat Frau und Beruf unter der Hotline 0800/22 55 22 -1633. |
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