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AK Tirol informiert: Seit Jänner 2008 Mehrarbeits-Zuschlag von 25 Prozent für Teilzeitbeschäftigte  

14.01.2008
Was versteht man unter „Mehrarbeit“?

Als „Mehrarbeitsstunden“ bezeichnet man jene Arbeitszeiten, die über die vereinbarte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden, aber nicht die Obergrenze der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit erreichen. Wichtig: Auch bei einer Überschreitung der vereinbarten täglichen Arbeitszeit liegt – grundsätzlich unabhängig von der geleisteten Wochenarbeitszeit – bereits Mehrarbeit vor. Als Beispiel: Vereinbart wurde eine Teilzeitbeschäftigung für Montag und Dienstag, jeweils 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, also insgesamt 10 Stunden pro Woche und pro Arbeitstag 5 Stunden. Arbeitet dieser Arbeitnehmer am Montag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, so hat er bereits 1 Mehrarbeitsstunde geleistet.
Von „Überstunden“ spricht man hingegen dann, wenn entweder die tägliche oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Überstunden sind zumindest mit einem Zuschlag von 50 % oder einem höheren kollektivvertraglichen Zuschlag zu entgelten.

zurück Seite Seite 1 Wann liegt eine „Teilzeitbeschäftigung“ vor?
Was versteht man unter „Mehrarbeit“?
Sind Teilzeitbeschäftigte zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet? Muss der Arbeitgeber immer einen Zuschlag von 25 % für Mehrarbeit zahlen? Wie ist der Mehrarbeitszuschlag abzugelten? Ist der Mehrarbeitszuschlag mit anderen Zuschlägen zusammenzurechnen? Darf die „vereinbarte“ Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten erhöht werden? Kann der Kollektivvertrag abweichende Regelung treffen? Wie sichere ich mich am Besten ab? weiter


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