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AK Tirol informiert: Seit Jänner 2008 Mehrarbeits-Zuschlag von 25 Prozent für Teilzeitbeschäftigte
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| 14.01.2008 |
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Was versteht man unter „Mehrarbeit“?
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Als „Mehrarbeitsstunden“ bezeichnet man jene Arbeitszeiten, die über die vereinbarte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden, aber nicht die Obergrenze der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit erreichen. Wichtig: Auch bei einer Überschreitung der vereinbarten täglichen Arbeitszeit liegt – grundsätzlich unabhängig von der geleisteten Wochenarbeitszeit – bereits Mehrarbeit vor. Als Beispiel: Vereinbart wurde eine Teilzeitbeschäftigung für Montag und Dienstag, jeweils 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, also insgesamt 10 Stunden pro Woche und pro Arbeitstag 5 Stunden. Arbeitet dieser Arbeitnehmer am Montag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, so hat er bereits 1 Mehrarbeitsstunde geleistet.
Von „Überstunden“ spricht man hingegen dann, wenn entweder die tägliche oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Überstunden sind zumindest mit einem Zuschlag von 50 % oder einem höheren kollektivvertraglichen Zuschlag zu entgelten. |
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