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AK Tirol informiert: Seit Jänner 2008 Mehrarbeits-Zuschlag von 25 Prozent für Teilzeitbeschäftigte
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| 14.01.2008 |
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Sind Teilzeitbeschäftigte zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet?
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| Teilzeitkräfte sind nur insoweit zur Mehrarbeit verpflichtet, als dies im Gesetz, im Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, ein erhöhter Arbeitsbedarf besteht oder die Mehrarbeit zur Vornahme von Vor- und Abschlussarbeiten erforderlich ist und keine berücksichtungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers der konkreten Mehrarbeitsleistung entgegenstehen (zum Beispiel: notwendige Kinderbetreuung). |
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