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AK Tirol informiert: Seit Jänner 2008 Mehrarbeits-Zuschlag von 25 Prozent für Teilzeitbeschäftigte
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| 14.01.2008 |
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Ist der Mehrarbeitszuschlag mit anderen Zuschlägen zusammenzurechnen?
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| Nein. Stehen für dieselbe zeitliche Mehrleistung auch andere gesetzliche oder kollektivvertragliche Zuschläge zu, dann gebührt jeweils nur der höchste Zuschlag, also etwa bei Überstundenarbeit nur der Zuschlag von 50 % und nicht etwa ein Zuschlag von 75 % (25 % Mehrarbeitszuschlag + 50 % Überstundenzuschlag). |
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