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AK Tirol informiert: Seit Jänner 2008 Mehrarbeits-Zuschlag von 25 Prozent für Teilzeitbeschäftigte
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| 14.01.2008 |
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Darf die „vereinbarte“ Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten erhöht werden?
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| Ja, aber nicht einseitig vom Arbeitgeber. Vielmehr muss der Arbeitnehmer der Arbeitszeiterhöhung zustimmen. Dazu kann es etwa kommen, falls sich herausstellt, dass der Teilzeitbeschäftigte immer Mehrarbeit in einem bestimmten Ausmaß zu leisten hat. Durch Vereinbarung kann dann das Arbeitszeitausmaß entsprechend angepasst und erhöht werden. Dann entfällt aber auch für die Zukunft (!) die Zuschlagspflicht für das vertraglich erhöhte Ausmaß. Und ab Jänner 2008 müssen solche Vereinbarungen jedenfalls schriftlich abgeschlossen werden. |
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