 |
|
 |
 |
 |
|
|
AK Tirol informiert: Seit Jänner 2008 Mehrarbeits-Zuschlag von 25 Prozent für Teilzeitbeschäftigte
|
| 14.01.2008 |
|
 |
Kann der Kollektivvertrag abweichende Regelung treffen?
|
| Ja und dies sogar in jeder Hinsicht. Alle vorher dargestellten gesetzlichen Regelungen können durch Kollektivvertrag zum Vor- und Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden. Eine endgültige Beurteilung der Rechtslage ist daher immer nur auf der Grundlage des jeweils anzuwendenden Kollektivvertrags möglich. |
|
|
 |
 |
 |
|
 |