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AK Tirol informiert: Seit Jänner 2008 Mehrarbeits-Zuschlag von 25 Prozent für Teilzeitbeschäftigte
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| 14.01.2008 |
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Wie sichere ich mich am Besten ab?
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Durch die Führung eigenhändiger, tagesaktueller und genauer Arbeitszeitaufzeichnungen. Zwar ist grundsätzlich der Arbeitgeber gesetzlich und sogar unter Strafdrohung zur Führung der Arbeitszeitaufzeichnungen verpflichtet, in bestimmten Fällen – so auch bei Vereinbarung – sind die Arbeitszeitaufzeichnungen hingegen von den Arbeitnehmern selbst zu führen. In diesem Fall hat aber der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Führung der Aufzeichnungen anzuleiten, sich die Aufzeichnungen regelmäßig aushändigen zu lassen und zu kontrollieren.
Aber egal wie es im Betrieb gehandhabt wird, es ist immer für einen allfälligen späteren Streitfall dringend anzuraten, über eigene Arbeitszeitaufzeichnungen zu verfügen. Diese sollen exakt (am Besten minutengenau) für jeden Arbeitstag den Arbeitsbeginn, die eingelegten Arbeitspausen und das Arbeitsende enthalten. Wurde Überstundenarbeit oder Mehrarbeit geleistet, sollte man eine Notiz hinzufügen, aus welchem Grund man die Mehr- oder Überstunden erbracht hat (zum Beispiel: Der/Die Vorgesetze XY hat die Anweisung gegeben, die Briefe müssen heute noch fertig und zur Post gegeben werden oder das Geschäft muss jedenfalls noch aufgeräumt werden). Und als weiterer Tipp: Tragen Sie auch Zeitausgleiche, Urlaube, Arztbesuche und dergleichen in Ihre Arbeitszeitaufzeichnungen ein. |
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