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Arbeitzeiten notieren | 14.01.2008  

14.01.2008
Viele Fragen an die Jugendexperten drehen sich um die Arbeitszeit.

Sie ist bei jugendlichen Lehrlingen genau geregelt: Vorgeschrieben sind etwa 2 freie Ruhetage pro Woche, eine 12-stündige Nachtruhe sowie Freizeit an Sonn- und Feiertagen. Überdies gilt Überstundenverbot. Von diesen Grundsätzen gibt es freilich branchenweise die verschiedensten Ausnahmen.

Tipp:

Im Zweifel also bei uns nachfragen und noch besser: Täglich Aufzeichnungen im gerade von uns verschickten Arbeitszeitkalender führen.

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Ratgeber Recht vom 14. Jänner 2008


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