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AK-Dinkhauser: Bildungskarenz neu bringt für Beschäftigte wesentliche Verbesserungen
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| Beschäftigungsdauer reduziert – Karenzgeld erhöht – Saisonkräfte integriert |
„Die Bildungskarenz neu wird für unsere Beschäftigten wesentliche Verbesserungen bringen“, zeigt sich AK-Präsident Fritz Dinkhauser über die neuen Regelungen erfreut. „Alle jene Vorschläge, die die AK Tirol im letzten Jahr den Parlamentsparteien zur Verbesserung der Bildungskarenz übermittelt haben, sind zur Gänze übernommen worden.“
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| Als Grundlage dafür hat die AK Tirol eine Studie über die Inanspruchnahme der Bildungskarenz durchgeführt und auf dieser Basis konkrete Änderungsvorschläge den Parlamentsfraktionen unterbreitet. Im Nationalrat wurde eine weitreichende Novellierung im Bereich der Bildungskarenz beschlossen und dabei das Forderungsprogramm der AK Tirol umgesetzt. Insgesamt konnten folgende Verbesserungen erzielt werden: |
- Eine wesentliche Forderung der AK Tirol war die Streichung der ununterbrochenen dreijährigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber, um Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können. Nun ist eine Herabsetzung der Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren auf ein Jahr erfolgt. Überdies wurde eine Rahmenfrist festgelegt, wobei innerhalb dieser Grenzen die Bildungskarenz entweder zur Gänze oder in Teilen verbraucht werden kann.
- Zusätzlich kann die Bildungskarenz nunmehr ab dem zweiten Arbeitsjahr vereinbart werden. Eine neuerliche Bildungskarenz kann nach Ablauf von vier Jahren ab dem Antritt der letzten Bildungskarenz (oder eines Teils der Bildungskarenz) festgelegt werden.
- Saisonarbeitskräfte hatten bisher mangels ununterbrochener Beschäftigung von drei Jahren nie die Möglichkeit, Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. Durch die Neuerung haben Beschäftigte das Recht, im Rahmen eines befristeten saisonalen Arbeitsverhältnisses eine Bildungskarenz in der Dauer von mindestens drei Monaten bis zu einem Jahr mit den Arbeitgebern zu vereinbaren. Das Beschäftigungsverhältnis muss jedoch mindestens drei Monate gedauert haben.
- Eine wichtige Forderung der AK Tirol war die Anhebung des Weiterbildungsgeldes für alle Bildungskarenzierten auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Auch dieser Wunsch der AK Tirol wurde im vollen Umfang umgesetzt. So können künftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes beziehen.
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