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Praxisheft für Lehrlinge
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| 29.01.2008 |
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Auf Initiative der Arbeiterkammer hat der Landes-Berufsausbildungsbeirat ein „Praxisheft“ aufgelegt.
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| Das ist eine Sammlung von Blättern je Arbeitswoche, in denen Lehrlinge ihren Ausbildungsfortschritt dokumentieren können und sollen. Dies hat folgende Vorteile: |
- Der Lehrling kann feststellen, was er in der letzten Woche gelernt hat und ob er es auch verstanden hat.
- Der Betrieb kann überprüfen, was sein Lehrling bereits kann und noch lernen muss, bzw. wobei er besondere Hilfestellungen benötigt.
- Die Arbeiterkammer kann kontrollieren, ob der Betrieb seiner Ausbildungs-verpflichtung in ausreichendem Maße nachkommt.
- Die Lehrabschlussprüfungskommission kann ihre Fragen auf die tatsächlich im Betrieb vermittelten Lerninhalte abstimmen.
- Der Berufsschullehrer kann bei der Gestaltung des Schulstoffes auf die Praxisinhalte Bezug nehmen.
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| Der Aufwand ist im Vergleich zum Nutzen dieses Praxishefts relativ gering. Fünf Minuten pro Woche können genügen, die wichtigsten Tätigkeiten der vergangenen Tage und die dabei gemachten Erfahrungen schriftlich festzuhalten. |
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