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Konsumfalle Handy - Jugendschutz ausgehebelt
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| 27.02.2008 |
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AK-Forderungen
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Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen: Vor der Inanspruchnahme solcher Dienste müssen dieselben Sicherheitsmaßnahmen gelten wie bei einem Vertragsabschluss hinsichtlich eines Mobilfunkanschlusses selbst (Feststellen der Identität mit Ausweis, zwingende schriftliche Vereinbarung über die Nutzung dieser Dienste, umfassende Aufklärung aller Möglichkeiten und Risiken.
Schluss mit dem automatischen Service, ohne weitere Registrierungen und Sicherheitsvorkehrungen Leistungen von Dritten bezahlen zu können.
Der Jugendschutz muss gewährleistet sein, die entsprechenden Gesetze müssen eingehalten werden. Schutzbestimmungen wie es sie auch im Bankwesengesetz gibt (besondere Sorgfaltspflicht, Zustimmung der Eltern), müssen zur Anwendung kommen. |
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