 |
|
 |
 |
 |
|
|
AK Tirol zum VP-Zukunftskongress: Die Botschaft hören die Tiroler und Tirolerinnen wohl, allein es fehlt der Glaube!
|
| 05.03.2008 |
|
 |
Die Arbeiterkammer Tirol begrüßt die Vision des derzeitigen Landeshauptmannes Tirol zum kinder- und familienfreundlichsten Bundesland zu machen, allein es fehlt der Glaube.
|
| Denn dafür müssten Kriterien erfüllt sein, die in anderen Bundesländern schon längst selbstverständlich sind und die die AK Tirol seit Jahren vom Land vergebens einfordert. Durch vorwahlbedingte Visionen allein wird sich die Situation nicht verbessern. |
- Wo bleiben leistbare oder kostenlose flächendeckende qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Kinder ab 2 Jahren bis zum Ende der Pflichtschule?
- Wo bleiben einheitliche Tarife? Es kann nicht so sein, dass jede Gemeinde einen eigenen Betreuungstarif für die Kinderbetreuung hat. Die Kinderbetreuungskosten müssen landesweit einheitlich geregelt werden. Wenn von Familien- und Kinderfreundlichkeit die Rede ist, sollten die Plätze überhaupt kostenlos - zumindest für Allleinerzieher und Niedrigverdiener - zur Verfügung gestellt werden.
- Wo bleibt der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für Kinder ab 2 Jahren?
- Wo bleibt ein neues Kindergarten- und Hortgesetz? Eine qualitative Verbesserung der Betreuung zieht vor allem Änderungen im Kindergarten- und Hortgesetz nach sich, das schon längst reformbedürftig ist. Wichtig ist, dass die Gruppengrößen verringert werden, damit sich die unter Dreijährigen gut bei einer außerhäuslichen Betreuung entwickeln können. Dass dies möglich ist, ist erziehungswissenschaftlich bewiesen.
|
| Sich als Kinder- und Familienfreundlich zu bezeichnen, ist der AK Tirol zu wenig. Denn auch weitere Kriterien wie Wohnungskosten, Altenbetreuung machen Familienfreundlichkeit im weiteren Sinne aus. Auch die schulische Nachmittagsbetreuung muss verstärkt umgesetzt werden. |
| Die Gemeinden müssen bei der Kinderbetreuung verstärkt in die Pflicht genommen werden. Die AK Tirol empfiehlt ein Modell, ähnlich dem ehemaligen Sondernotstand: Frauen bekommen Unterstützung bis zum 3. Geburtstag, wenn es keine Kinderbetreuungsmöglichkeit in der jeweiligen Gemeinden gibt. |
|
 |
|
 |
 |
 |
|
 |