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AK Tirol klagt Land: EU-Mindeststandards für Teilzeitbeschäftigte werden nicht einmal ansatzweise eingehalten!  

12.03.2008
Das Tiroler Landesvertragsbedienstetengesetz (L-VBG) weist mehrfache europarechtswidrige Bestimmungen zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer auf.

Dies betrifft vor allem die weiblichen Teilzeitbeschäftigten der TILAK, der Bezirkskrankenhäuser und Altenheime, sowie Vertragsbedienstete im Landesdienst, denen durch diese Ungleichbehandlung massive Nachteile erwachsen. „Recht muss Recht bleiben“, verlangt AK-Präsident Fritz Dinkhauser und das muss besonders für das Land als Dienstgeber gelten.“

Da weder ein Schreiben an die zuständige Landesrätin samt exakter Erläuterung der Rechtslage noch das Personalmanagement des Landes zu einer Änderungen im L-VBG bewogen hat, sah sich die AK Tirol gezwungen, im Jänner 2008 eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts in Brüssel einzubringen. Da solche Vertragsverletzungsverfahren lange dauern, hat die AK Tirol parallel dazu Anfang März 2008 gemeinsam mit dem Betriebsrat der TILAK eine Klage gegen das Land Tirol und die TILAK als größten Arbeitgeber von Vertragsbediensteten im Zuständigkeitsbereich der AK Tirol beim Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht eingebracht.

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