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Arbeitzeit notieren | 17.03.2008
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| 17.03.2008 |
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Überstunden, Zeitausgleich, Zuschläge für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten: Immer wichtig ist für die Beschäftigen, selbst genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
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| Zwar ist dazu grundsätzlich der Arbeitgeber verpflichtet, aber egal wie es im Betrieb gehandhabt wird: Falls es zum Streit kommt, sind solche Aufzeichnungen oft Gold bzw. Geld wert. |
Tipp
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| Am besten für jeden Tag exakte Aufzeichnungen führen, mit Arbeitsbeginn, Pausen, Arbeitsende und den Anlass für die Überstunden. Das kann ein wichtiges Beweismittel sein. |
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