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Bildungskarenz Neu | 24.03.2008  

24.03.2008
Die Bildungskarenz ist deutlich attraktiver und leichter geworden. Sie müssen nur mehr ein Jahr durchgehend beim gleichen Dienstgeber beschäftigt sein.

Auch bei befristeten Dienstverhältnissen kann unter gewissen Voraussetzung eine Bildungskarenz angetreten werden. Voraussetzung ist immer das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber. Die Weiterbildungsmaßnahme muss 20 Wochenstunden, bei Betreuungspflichten 16 Wochenstunden betragen. Das Weiterbildungsgeld wird in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt, mindestens in der Höhe von 430 Euro monatlich.

Tipp

Weiterbilden lohnt sich – ganz besonders in Zeiten wo lebenslanges Lernen kein leeres Schlagwort mehr, sondern eine Forderung des Arbeitsmarktes ist.

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Ratgeber Recht vom 24. März 2008


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