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Lehrlingsentschädigung Brutto-Netto  

27.03.2008
Dass zwischen Brutto und Netto ein Unterschied besteht, weiß jeder.

Wann genau aber wie- viel und welche Abzüge die sauer verdiente Lehrlingsentschädigung (= Brutto) auf das reduzieren, was schlussendlich herauskommt (= Netto), ist vielen nicht klar. Wir geben einen Überblick:

Vorweg einmal haben Lehrlinge von ihrer Lehrlingsentschädigung Sozialversicherungs-beiträge zu entrichten. Im ersten und zweiten Lehrjahr handelt es sich konkret um die Pensionsversicherungsbeiträge in der Höhe von 10,25%.

Beispiel:

Lehrlingsentschädigung 1. Lehrjahr Handelsangestellte
€ 421,-- brutto – 10,25% = € 377,85 netto

In den letzten zwölf Monaten der Lehrzeit umfasst der Sozialversicherungsbeitrag neben dem Pensionsversicherungsbeitrag auch noch die Beiträge für Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Das ergibt einen Prozentsatz von 17,2%.

Beispiel:

Lehrlingsentschädigung 3. Lehrjahr Floristin
€ 546,59 brutto – 17,2% = € 452,58 netto

Bei einem 3-jährigen Lehrberuf sind die letzten zwölf Lehrmonate selbstverständlich das 3. Lehrjahr. Es gibt aber auch Lehrberufe, die eine längere Lehrzeit haben, die 3,5 oder gar 4 Jahre lang dauern. In diesem Fällen ergibt sich zwischen dem Ende des 2. Lehrjahres und dem Beginn der letzten zwölf Monaten eine Lücke von sechs bzw. zwölf Monaten. Für diese „Lücke“ ist ein Sozialversicherungsabzug von 14,2% heranzuziehen.

Beispiel:

Lehrlingsentschädigung 3. Lehrjahr Metallbearbeitungstechniker erste Hälfte (=“Lücke“)
€ 830,32 brutto – 14,2% = € 712,41 netto

Lehrlingsentschädigung 3. Lehrjahr Metallbearbeitungstechniker zweite Hälfte (zählt bereits zu den letzten zwölf Monaten der Lehrzeit)
€ 830,32 brutto – 17,2% = € 687,50 netto

Man sieht, dass Lehrlinge in 3,5-jährigen Lehren mitten im 3. Lehrjahr eine Nettoeinbuße haben. Das ist freilich nicht einzusehen, weshalb die Arbeiterkammer auch versucht, dieses Problem für alle österreichischen Lehrlinge zu lösen.

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