Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Ratgeber Recht 31. März
Dienstnehmerhaftung | 31.03.2008  

31.03.2008
Wo gearbeitet wird, kann auch etwas passieren. Wer aber haftet für den Schaden?

Je nach dem Verschuldensgrad, je nach Fahrlässigkeit – haftet man ganz, zum Teil oder auch gar nicht. Auch die konkrete Arbeitssituation, der Stress, das Risiko der Tätigkeit an sich – alles das und einiges mehr muss hierbei berücksichtigt werden.
Aber Achtung: Wenn der Arbeitgeber einen Schadensbetrag ganz einfach direkt vom Lohn abziehen will, muss man so rasch wie möglich schriftlich widersprechen.

Tipp

Informieren Sie sich vorher bei uns, wenn Sie einen Schaden begleichen sollen.

 AK Interaktiv 
Ratgeber Recht vom 31. März 2008


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
Zukunftszentrum Tirol
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht