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Dienstnehmerhaftung | 31.03.2008
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| 31.03.2008 |
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Wo gearbeitet wird, kann auch etwas passieren. Wer aber haftet für den Schaden?
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Je nach dem Verschuldensgrad, je nach Fahrlässigkeit – haftet man ganz, zum Teil oder auch gar nicht. Auch die konkrete Arbeitssituation, der Stress, das Risiko der Tätigkeit an sich – alles das und einiges mehr muss hierbei berücksichtigt werden.
Aber Achtung: Wenn der Arbeitgeber einen Schadensbetrag ganz einfach direkt vom Lohn abziehen will, muss man so rasch wie möglich schriftlich widersprechen. |
Tipp
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| Informieren Sie sich vorher bei uns, wenn Sie einen Schaden begleichen sollen. |
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