Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Presse | Hotline für Teil- zeitbeschäftigte
Suche im Pressearchiv
Archiv 2008
Archiv 2007
Archiv 2006
AK-Hotline für Teilzeitbeschäftigte und Fragen zu Mehrarbeitszuschlag  

07.04.2008
Die seit heuer geltenden gesetzlichen Neuregelungen für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten müssten sich erstmals auf dem März-Lohnzettel auswirken.

Seit 1. Jänner 2008 gilt für Teilzeitbeschäftigte ein Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jede Stunde, die von einem Teilzeitbeschäftigten über das vereinbarte Arbeitszeitausmaß hinaus geleistet wird, mit einem Zuschlag von 25 Prozent zu vergüten ist. Der Zuschlag steht allerdings nicht zu, falls die Mehrarbeit innerhalb eines Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraumes von drei Monaten durch Zeitausgleich abgegolten wird.

Mit 31. März ist das erste Kalenderquartal vorbei, nunmehr müssten erstmalig Mehrarbeitszuschläge für die Zeitguthaben von Teilzeitbeschäftigten ausbezahlt werden.

Bei Fragen zu Teilzeitbeschäftigung und Mehrarbeitszuschlag stehen Ihnen AK-Arbeitsrechtsexperten unter der Hotline 0800/22 55 22-1414 zur Verfügung.


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
Zukunftszentrum Tirol
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht