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AK-Hotline für Teilzeitbeschäftigte und Fragen zu Mehrarbeitszuschlag
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| 07.04.2008 |
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Die seit heuer geltenden gesetzlichen Neuregelungen für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten müssten sich erstmals auf dem März-Lohnzettel auswirken.
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| Seit 1. Jänner 2008 gilt für Teilzeitbeschäftigte ein Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jede Stunde, die von einem Teilzeitbeschäftigten über das vereinbarte Arbeitszeitausmaß hinaus geleistet wird, mit einem Zuschlag von 25 Prozent zu vergüten ist. Der Zuschlag steht allerdings nicht zu, falls die Mehrarbeit innerhalb eines Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraumes von drei Monaten durch Zeitausgleich abgegolten wird. |
| Mit 31. März ist das erste Kalenderquartal vorbei, nunmehr müssten erstmalig Mehrarbeitszuschläge für die Zeitguthaben von Teilzeitbeschäftigten ausbezahlt werden. |
| Bei Fragen zu Teilzeitbeschäftigung und Mehrarbeitszuschlag stehen Ihnen AK-Arbeitsrechtsexperten unter der Hotline 0800/22 55 22-1414 zur Verfügung. |
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