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Urlaub früh genug mit Chef vereinbaren| 28.04.2008  

28.04.2008
Viele Feiertage im Mai machen Lust auf verlängerte Urlaubswochenenden. Damit Sie bei der Planung keine unliebsamen Überraschungen erleben, sind einige Regeln zu beachten.

Ein Urlaub kann nie einseitig angetreten oder angeordnet werden, sondern muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.

Tipp:

Zeitpunkt und Dauer der Urlaubstage früh genug schriftlich beim Arbeitgeber beantragen und am besten gleich eine Vereinbarung darüber treffen. Dann steht einem verlängerten Mai-Wochenende nichts im Wege.

 AK Interaktiv 
Ratgeber Recht vom 28. April 2008


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