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Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigt | 05.05.2008  

05.05.2008
Seit heuer gilt für Teilzeitbeschäftigte ein Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent.

Grundsätzlich ist jede Stunde, die von einem Teilzeitbeschäftigten über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet wird, mit einem Zuschlag von 25 Prozent zu vergüten. Außer wenn Mehrarbeit innerhalb eines Kalendervierteljahres durch Zeitausgleich abgegolten wird.

Mit dem Märzlohnzettel müssten somit erstmals Mehrarbeitszuschläge ausbezahlt worden sein.

Tipp:

Betroffene Teilzeitbeschäftigte sollten den Lohnzettel genau kontrollieren und sich bei Unklarheiten bei uns melden.

 AK Interaktiv 
Ratgeber Recht vom 5. Mai 2008


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