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Urlaub 2008 – Jetzt wird’s ernst  

09.05.2008
Noch ist es nicht soweit, der große Sommerurlaub ist aber bereits in greifbarer Nähe.

Hoffentlich hast du alles richtig gemacht:

  1. Du hast deinen Urlaub rechtzeitig vereinbart.
  2. Du hast diese Vereinbarung schriftlich dokumentiert (Urlaubsplan, Urlaubskalender oder Ähnliches).
  3. Du hast deine persönlichen Urlaubsvorbereitungen (Was mache ich im Urlaub? Wo mache ich Urlaub? Mit wem mache ich Urlaub?) getroffen.

Punkt 3 ist natürlich deine Privatsache. Bei den Punkten 1 und 2 kann dir die Arbeiterkammer vielleicht noch helfen, wenn es Unklarheiten gibt.

Eine Besonderheit für Jugendliche unter 18 Jahren darf nicht übersehen werden. Diese Jugendlichen haben nämlich auf jeden Fall Anspruch auf 2 Urlaubswochen im Sommer. Konkret vom 15. Juni bis 15. September eines Jahres muss Jugendlichen ein zweiwöchiger Sommerurlaub gewährt werden. Der genaue Zeitpunkt dieser Urlaubswochen ist freilich wieder Vereinbarungssache.

Stichwort „Vereinbarungssache“: Es ist tatsächlich so, dass ein Urlaub weder vom Chef noch vom Lehrling einseitig angeordnet bzw. angetreten werden kann. Wenn dir also dein Lehrbetrieb einen Urlaub „aufs Aug drücken“ möchte, der dir gerade nicht passt, dann musst du sofort reagieren. In diesen und in allen anderen Fällen rund ums Urlaubsrecht wende dich vertrauensvoll an deine AK-Jugendabteilung.


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