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Schwangerschaft während der Ausbildung
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| 04.06.2008 |
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Nicole ist schwanger! Die Nachricht schlug wie eine Bombe ein.
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Es ist schließlich doch eher die Ausnahme, dass 17-jährige Mädchen – selbst noch halbe Kinder – Kinder kriegen. Nachdem sich Nicole, ihre Eltern und ihr Freund Franz vom ersten Schreck erholt hatten und begannen, sich so richtig auf den Nachwuchs zu freuen, fingen auch die Fragen an: Was ist nun mit der Ausbildung zur Technischen Zeichnerin? Kann ich in Karenz gehen? Wie ist das mit der Berufsschule? u.v.m.
Nicole vereinbarte einen Termin in der AK-Jugendabteilung. Fürs Erste erfährt sie dort, muss die Schwangerschaft dem Betrieb mitgeteilt werden. Ab dann gelten besondere Verwendungsbeschränkungen in der Beschäftigung. Die werdende Mutter und ihr Kind bedürfen selbstverständlich besonderer Schonung. Darauf hat ab nun besonders das Arbeitsinspektorat ein Auge. Was die Lehrzeit angeht, so wird Nicole bis zum Beginn der Wochenschutzfrist, die von acht Wochen vor bis acht Wochen nach dem Geburtstermin dauert, weiterarbeiten und –lernen. Dann bekommt sie erst einmal ihr Kind und kann sich entscheiden ob sie oder auch ihr Freund Franz nach der Wochenschutzzeit einen Karenzurlaub in Anspruch nehmen will. Anschließend stehen ihr Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe zu. Das Lehrverhältnis wird in diesem Fall unterbrochen und kann nach Ende der Karenzzeit wieder fortgesetzt werden. Da Nicole aber bereits in der zweiten Hälfte ihrer Lehrzeit ist, eröffnet sich ihr noch eine andere Möglichkeit eines früheren Lehrabschlusses. Dazu bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die im Einzelfall geklärt werden müssen. Wichtig ist jetzt jedenfalls, dass Nicole ein starkes Netz hat. Dazu gehören in erster Linie ihr Freund, ihre Eltern, die Chefleute und Kollegen in der Firma, die Berufsschule und auch die AK. Gemeinsam wird es gelingen, dass bei Nicole Ausbildung und Mutterschaft kein Widerspruch sind. |
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