Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Jugend | Fallstory | Schwanger – na und?
Die AK Jugendabteilung
Berufsbilder
Lehre von A bis Z
Fallstory
->
Schwanger – na und?
->
Vertrauen & Kontrolle
->
Haltet den Dieb
->
Zimmer-Service
->
Hilfe - zu viel Lohn
->
Schulzeit und Arbeitszeit
->
Gleich und gleich gesellt sich gern?
->
Wer hat den Plan?
->
Bedenklich Kränklich
->
€ 7.500,-- für Katharina
Aktuelles
Veranstaltungen
Auf der Suche nach einer Lehrstelle
Was nach der Lehre
KV-News
Links
Info-SMS-Dienst
Fotos - Lehrlingswettbewerb 2008
Fotos - Lehrlingspreisfrisieren 2008
Schwangerschaft während der Ausbildung  

04.06.2008
Nicole ist schwanger! Die Nachricht schlug wie eine Bombe ein.

Es ist schließlich doch eher die Ausnahme, dass 17-jährige Mädchen – selbst noch halbe Kinder – Kinder kriegen. Nachdem sich Nicole, ihre Eltern und ihr Freund Franz vom ersten Schreck erholt hatten und begannen, sich so richtig auf den Nachwuchs zu freuen, fingen auch die Fragen an: Was ist nun mit der Ausbildung zur Technischen Zeichnerin? Kann ich in Karenz gehen? Wie ist das mit der Berufsschule? u.v.m.
Nicole vereinbarte einen Termin in der AK-Jugendabteilung. Fürs Erste erfährt sie dort, muss die Schwangerschaft dem Betrieb mitgeteilt werden. Ab dann gelten besondere Verwendungsbeschränkungen in der Beschäftigung. Die werdende Mutter und ihr Kind bedürfen selbstverständlich besonderer Schonung. Darauf hat ab nun besonders das Arbeitsinspektorat ein Auge. Was die Lehrzeit angeht, so wird Nicole bis zum Beginn der Wochenschutzfrist, die von acht Wochen vor bis acht Wochen nach dem Geburtstermin dauert, weiterarbeiten und –lernen. Dann bekommt sie erst einmal ihr Kind und kann sich entscheiden ob sie oder auch ihr Freund Franz nach der Wochenschutzzeit einen Karenzurlaub in Anspruch nehmen will. Anschließend stehen ihr Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe zu. Das Lehrverhältnis wird in diesem Fall unterbrochen und kann nach Ende der Karenzzeit wieder fortgesetzt werden. Da Nicole aber bereits in der zweiten Hälfte ihrer Lehrzeit ist, eröffnet sich ihr noch eine andere Möglichkeit eines früheren Lehrabschlusses. Dazu bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die im Einzelfall geklärt werden müssen. Wichtig ist jetzt jedenfalls, dass Nicole ein starkes Netz hat. Dazu gehören in erster Linie ihr Freund, ihre Eltern, die Chefleute und Kollegen in der Firma, die Berufsschule und auch die AK. Gemeinsam wird es gelingen, dass bei Nicole Ausbildung und Mutterschaft kein Widerspruch sind.


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
 Ratgeber & Servicerechner
Ausbilderforum
Zukunftszentrum Tirol
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht