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Urlaubsgeld - Wir sagen dir, wie viel dir zusteht
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| 17.06.2008 |
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Es heißt Urlaubszuschuss, dann wieder Urlaubsbeihilfe; manche sagen Dreizehnter dazu oder einfach Doppelter.
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| Manche bekommen es bei Urlaubsantritt, manche im Juni, manche im Juli. Im ersten Lehrjahr ist es gar erst im Dezember fällig! Die meisten erhalten eine Monats-Lehrlingsentschädigung, manche 3,5 Wochenlöhne (Tischlerlehrlinge etwa), manche gar nur 2,5 Wochenlöhne (Malerlehrlinge), manche erhalten gar keine (z.B. Mediendesigner in Werbeagenturen). |
| Die Rede ist vom Urlaubsgeld, dessen Variantenvielfalt dich wohl eben überrascht hat. Das Wichtigste: |
- Es gibt keine gesetzliche Regelung des Urlaubsgeldes (übrigens auch des Weihnachtsgeldes nicht)
- Wenn es überhaupt ein Urlaubsgeld gibt, ist dies in dem Kollektivvertrag geregelt, der für deinen Betrieb Gültigkeit hat – das erklärt die unterschiedlichen Höhen des Urlaubsgeldes und warum es in manchen Branchen gar keines gibt.
- Das Urlaubsgeld gebührt immer pro Kalenderjahr. Deshalb bekommt man im ersten und im letzten Jahr der betrieblichen Beschäftigung auch nur einen Anteil des Urlaubsgeldes abgerechnet und ausbezahlt.
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| Wenn du Fragen zu genau deinem Urlaubsgeld, seiner Höhe und dem Zeitpunkt seines Anspruchs hast, ruf uns an in der AK Jugendabteilung unter der Gratisnummer 0800 22 55 22-1566. |
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