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17.06.2008
Es heißt Urlaubszuschuss, dann wieder Urlaubsbeihilfe; manche sagen Dreizehnter dazu oder einfach Doppelter.

Manche bekommen es bei Urlaubsantritt, manche im Juni, manche im Juli. Im ersten Lehrjahr ist es gar erst im Dezember fällig! Die meisten erhalten eine Monats-Lehrlingsentschädigung, manche 3,5 Wochenlöhne (Tischlerlehrlinge etwa), manche gar nur 2,5 Wochenlöhne (Malerlehrlinge), manche erhalten gar keine (z.B. Mediendesigner in Werbeagenturen).

Die Rede ist vom Urlaubsgeld, dessen Variantenvielfalt dich wohl eben überrascht hat. Das Wichtigste:

  1. Es gibt keine gesetzliche Regelung des Urlaubsgeldes (übrigens auch des Weihnachtsgeldes nicht)

  2. Wenn es überhaupt ein Urlaubsgeld gibt, ist dies in dem Kollektivvertrag geregelt, der für deinen Betrieb Gültigkeit hat – das erklärt die unterschiedlichen Höhen des Urlaubsgeldes und warum es in manchen Branchen gar keines gibt.

  3. Das Urlaubsgeld gebührt immer pro Kalenderjahr. Deshalb bekommt man im ersten und im letzten Jahr der betrieblichen Beschäftigung auch nur einen Anteil des Urlaubsgeldes abgerechnet und ausbezahlt.

Wenn du Fragen zu genau deinem Urlaubsgeld, seiner Höhe und dem Zeitpunkt seines Anspruchs hast, ruf uns an in der AK Jugendabteilung unter der Gratisnummer 0800 22 55 22-1566.


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