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AK-Zangerl: Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof in Sachen Agrargemeinschaft gehört sofort umgesetzt  

17.07.2008
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„Das lange erwartete Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in Sachen Agrargemeinschaften liegt nun vor. Was für viele eine Überraschung darstellt, ist für die AK Tirol nur eine Bestätigung dessen, was wir seit Jahren vertreten und auch immer wieder in die politische, juristisch-technische Diskussion eingebracht haben“, so der Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl. „Wir waren und sind immer der Überzeugung, dass den Gemeinden seit Jahrzehnten himmelschreiendes Unrecht angetan wurde.“

Der Verfassungsgerichtshof kritisiert die Agrarbehörde des Landes massiv. Bemerkenswert an diesem Papier ist die Klarheit und vor allem die Schärfe, mit der Gepflogenheiten in Tirol analysiert und kritisiert werden. Die Übertragung des Eigentums am Gemeindegut auf die Agrargemeinschaften sei offenkundig verfassungswidrig. Die ins Eigentum der Agrargemeinschaften übertragenen Liegenschaften sind aber trotz dieser Eigentumsübertragung Gemeindegut geblieben. Jene Rechte, die die Gemeinde früher in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin des Gemeindegutes hatte, bleiben ihr trotzdem erhalten.

Zangerl: „Die Agrarbehörde hätte längst die Regulierungspläne, also den Gesellschaftsvertrag der Agrargemeinschaften so ändern müssen, dass der so genannte „Substanzwert“, also alle über Holzbezug und Weide hinausgehenden Rechte, der Gemeinde zugesprochen wird.“

In Hinkunft wird auch zu prüfen sein, wie sich eine neue Anteilsfeststellung auf vorhandenes Vermögen auswirkt. Die Gemeinden haben schon jetzt, ohne dass dafür eine Gesetzesänderung nötig wäre, einen Anspruch darauf, dass die Regulierungspläne so geändert werden, dass ihnen das Recht an der Substanz des Gemeindegutes zugesprochen wird.

Zangerl: „In diesem Zusammenhang ist jetzt die neue Landesregierung gefordert, rasch tätig zu werden und den Entscheid umzusetzen. Aber auch auf örtlicher Ebene werden die Diskussionen losbrechen. Die Arbeiterkammer Tirol steht hier als kompetenter Gesprächs- und Informationspartner zur Verfügung. Ich erwarte aber auch, dass Vertreter der AK in die Expertengruppe des Landes eingeladen werden.

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Erkenntnis des VfGH


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