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Kaution  

Das sollten Sie beachten!

  • Empfehlenswert ist, die vereinbarte Kaution in Form eines vinkulierten Sparbuches zu übergeben. Damit ist nicht nur eine Verzinsung sichergestellt, sondern auch, dass die Kaution nur in beiderseitigem Einvernehmen in Anspruch genommen werden kann.

  • Wird die Kaution jedoch in bar überreicht, sollte der Mieter unbedingt eine schriftliche Zahlungsbestätigung verlangen.

  • Um sich Auseinandersetzungen um Abzüge von der Kaution zu ersparen, sollte bei Mietbeginn und auch bei der Rückgabe die Beschaffenheit der Wohnung exakt (z.B. durch Fotos oder ein beidseitig unterzeichnetes Übernahmeprotokoll) festgehalten werden.

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 FAQ 
Ist die Kaution zu verzinsen?
Wie hoch darf die Kaution sein?
 Aus der Praxis 
Ausmalen der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses


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