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Damit Sie jeweils das richtige Antragsformular zur Hand haben, hier ein Überblick


Die wichtigsten Antragsformulare:

  • L 1 Arbeitnehmerveranlagung

  • L 34 Pendlerpauschale: falls Sie dieses beim Dienstgeber beantragen und nicht über die Arbeitnehmerveranlagung

  • E 1 Einkommenssteuererklärung (für Arbeitnehmer, die zusätzliche Einkünfte von mehr als 10.000 Schilling (Veranlagungsjahr 2001) / 730 Euro (2002) im Jahr haben z.B. aus Vermietungen)

  • E 4 Mehrkindzuschlag, wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt worden sind

  • E 5 Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag und Negativsteuer, wenn Sie kein Einkommen erzielt haben

  • E 30 Alleinverdienerabsetzbetrag: falls Sie diesen beim Dienstgeber beantragen und nicht über die Arbeitnehmerveranlagung
Die Formulare erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. In größeren Betrieben liegen die Formulare L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) und L 34 (Pendlerpauschale) meist auch im Lohnbüro auf. Seit dem Veranlagungsjahr 2002 kann der Steuerausgleich auch auf elektronischem Weg beim Finanzamt eingereicht werden.

Berufung gegen Bescheide

Stellt Ihnen das Finanzamt einen Steuerbescheid zu, mit dem Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb eines Monats schriftlich dagegen berufen.

Das können Sie auch machen, wenn Sie aufgrund Ihrer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung einen Nachforderungsbescheid erhalten (Achtung: gilt nicht für Pflichtveranlagung!). Ziehen Sie in diesem Fall Ihren Steuerausgleich wieder zurück.

Wir haben Musterbriefe für Sie vorbereitet

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 Fachinformation 
Formulare zur Einkommenssteuer
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Formulare zur Umsatzsteuer
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Aussetzung der Einhebung der Steuerschuld
Berufung Einkommenssteuerbescheid und Antragrückziehung
Berufung gegen Einkommenssteuerbescheid
 Links 
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