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Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
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| Geld vom Finanzamt! |
Arbeitnehmer/-innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter 1.127 € brutto monatlich), können sich bis zu 110 € vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.
Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter oder Pflichtpraktikanten zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen.
Daher: Unbedingt eine Arbeitnehmer-Veranlagung beim Finanzamt einreichen und Geld holen!
Achtung: Pensionisten haben keinen Anspruch auf diese Negativsteuer!
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