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Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
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Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es
- für Alleinverdiener mit Kind und
- für Alleinerzieher, die wenig verdienen: Können Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.
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Seit 1.1.2004 ist dieser Betrag nach der Anzahl der Kinder, für die mindestens 7 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen wird gestaffelt. Wenn Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie bis zu
494 € bei einem Kind
669 € bei zwei Kindern
889 € bei drei Kindern
220 € für jedes weitere Kind zusätzlich |
| Die Negativsteuer von 110 € steht nur Arbeitnehmern, die spezielle Form der Negativsteuer - der negativ ausbezahlte Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag - auch Pensionisten, freien Dienstnehmern und Selbständigen bei besonders niedrigen Einkommen zu. |
Antrag stellen!
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Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) oder - falls Sie kein Einkommen (außer Kinderbetreuungs-, Arbeitslosengeld oder Unterhaltsleistungen) bezogen haben - das Formular E 5.
Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen (Beispiel: im Jahr 2008 können Arbeitnehmer/-innen noch die Negativsteuer für das Jahr 2003 beantragen). |
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