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Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es

  • für Alleinverdiener mit Kind und
  • für Alleinerzieher, die wenig verdienen: Können Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.

Seit 1.1.2004 ist dieser Betrag nach der Anzahl der Kinder, für die mindestens 7 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen wird gestaffelt. Wenn Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie bis zu

494 € bei einem Kind
669 € bei zwei Kindern
889 € bei drei Kindern
220 € für jedes weitere Kind zusätzlich

Die Negativsteuer von 110 € steht nur Arbeitnehmern, die spezielle Form der Negativsteuer - der negativ ausbezahlte Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag - auch Pensionisten, freien Dienstnehmern und Selbständigen bei besonders niedrigen Einkommen zu.

Antrag stellen!

Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) oder - falls Sie kein Einkommen (außer Kinderbetreuungs-, Arbeitslosengeld oder Unterhaltsleistungen) bezogen haben - das Formular E 5.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen (Beispiel: im Jahr 2008 können Arbeitnehmer/-innen noch die Negativsteuer für das Jahr 2003 beantragen).

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Spezielle Form der Negativsteuer / Antragstellung
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