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Der Mietvertrag  

Zum "neuen" Mietvertrag betreffend Ein- und Zweifamilienhäuser

Mit der am 1.1.2002 in Kraft getretenen Mietrechtsnovelle 2001 (MRN 2001, BGBl I 161/2001) wurden die Vermietungen von (Eigentums-)Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. sogenannten "Ein- und Zwei-Objekt-Häusern" aus dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ausgenommen. Schon bisher war das Mietrechtsgesetz bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur teilweise anwendbar. Mit der nunmehr vorgenommenen gänzlichen Herausnahme dieser Mietverhältnisse aus dem Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes wurde die Geltung dieses Gesetzes auch bei den Befristungsregeln, insbesondere aber auch beim Kündigungs- und beim Räumungsschutz, beseitigt.

zurück Seite Seite 1 Befristungsmöglichkeit im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes Befristungsabschlag im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
Zum "neuen" Mietvertrag betreffend Ein- und Zweifamilienhäuser
Gänzlicher Wegfall des Kündigungsschutzes bei unbefristeten Mietverhältnissen Wegfall des Rechtes des Mieters, ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig zu kündigen Wegfall des Eintrittsrechtes im Sinne des § 14 MRG weiter



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