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Der Mietvertrag
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Zum "neuen" Mietvertrag betreffend Ein- und Zweifamilienhäuser
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| Mit der am 1.1.2002 in Kraft getretenen Mietrechtsnovelle 2001 (MRN 2001, BGBl I 161/2001) wurden die Vermietungen von (Eigentums-)Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. sogenannten "Ein- und Zwei-Objekt-Häusern" aus dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ausgenommen. Schon bisher war das Mietrechtsgesetz bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur teilweise anwendbar. Mit der nunmehr vorgenommenen gänzlichen Herausnahme dieser Mietverhältnisse aus dem Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes wurde die Geltung dieses Gesetzes auch bei den Befristungsregeln, insbesondere aber auch beim Kündigungs- und beim Räumungsschutz, beseitigt. |
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