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Werkvertrag
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Versicherungspflicht
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Für die Versicherungspflicht für WerkvertragsnehmerInnen gilt: Wenn Sie nur von Werkverträgen leben, müssen Sie sich ab jährlich 6.453,36 Euro Bruttoverdienst (laut Einkommenssteuerbescheid) bei der „Gewerblichen“ versichern.
Wenn Sie zusätzlich zu den Werkverträgen noch irgendwann während des Kalenderjahres zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus einem Dienstverhältnis, „freien“ Dienstverhältnis oder aus der Arbeitslosenversicherung) besteht die Versicherungspflicht ab 4.188,12 Euro Jahresbrutto.
Egal ob Sie die Grenzen überschreiten oder nicht, müssen Sie sich jedenfalls bei der „Gewerblichen“ melden. Es wird Ihnen dann ein Formular zugeschickt, in dem Sie angeben müssen, ob Sie im Kalenderjahr die Versicherungsgrenze überschreiten. Sie haben dadurch zunächst die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie versichert sein wollen.
Ob Versicherungspflicht besteht, lässt sich erst mit dem Einkommenssteuerbescheid feststellen. Wenn ja, müssen Sie die Beiträge nachbezahlen. Wenn Sie sich nicht gemeldet haben, kommt zu den Beiträgen noch ein „Strafzuschlag“ von 9,3%. |
Sozialversicherung
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Die Kosten für die Sozialversicherung betragen 23,4% des steuerlichen Gewinnes für die Kranken- und Pensionsversicherung. Für die Unfallversicherung zahlen Sie monatlich € 7,65 (Stand 2008).
Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld und beim Arztbesuch 20% Selbstbehalt. Sie sind nicht arbeitslosenversichert, aber wenn Sie in der „Gewerblichen“ versichert sind, bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld unbeschränkt erhalten. |
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