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Werkvertrag
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WerkvertragsnehmerIn sind Sie, wenn Sie sich verpflichten, ein bestimmtes Werk herzustellen.
Sie schließen also einen Werkvertrag ab, bei dem nicht vorgeschrieben ist, wann, wo und wie sie arbeiten. Anders als beim freien Dienstvertrag arbeiten Sie also selbständig.
WerkvertragsnehmerInnern müssen sich selbst bei der Gewerblichen Sozialversicherung melden.
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Merkmale eines Werkvertrages:
- auf Erfolg ausgerichtet
- Erfolgsgarantie
- keine persönliche Arbeitspflicht
- Verwendung eigener Arbeitsmittel
- Der Werkunternehmer ist nicht in die Organisation des Werk-Bestellers eingegliedert
- keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit
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Beispiel:
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| Wenn sich jemand bei einem Schneidermeister einen Anzug nähen lässt, entsteht zwischen dem Schneidermeister und dem Besteller ein Werkvertrag. Zwischen dem Gesellen, der den Anzug tatsächlich näht und dem Schneidermeister besteht aber ein Arbeitsvertrag. |
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