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Normalarbeitszeit

Das Gesetz geht von einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw 40 Stunden pro Woche aus.

Viele Kollektivverträge sehen jedoch eine verkürzte Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Wochenstunden) vor.

Ausnahmen möglich

Bezüglich der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage gibt es viele Ausnahmen. Zum Beispiel ist eine tägliche Normalarbeitszeit von neun Stunden erlaubt, wenn dadurch eine verlängerte Wochen(end)ruhe erreicht wird ("kurzer Freitag"). Außerdem darf in Zusammenhang mit der Einarbeitung von "Fenstertagen" die tägliche Normalarbeitszeit während eines Zeitraums von 13 Wochen zehn Stunden pro Tag betragen.

Bei zulässiger Vereinbarung eines Durchrechnungszeitraumes, bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft, Vereinbarung von Gleitzeit, etc. kann die wöchentliche Normalarbeitszeit auch mehr als 40 Stunden betragen.

Einteilung der Normalarbeitszeit

Die Verteilung der Arbeitszeit ist zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn zu vereinbaren.

Beispielsweise eine 40-Stunden-Woche kann folgendermaßen eingeteilt werden:
Mo - Fr von 8.00 - 16.30 ODER
Mo - Do von 8.00 - 17.30 und Fr. 8.00 - 12.00

Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich die konkrete Arbeitszeit!

Ruhepausen

Arbeiten Sie mehr als sechs Stunden pro Tag, steht Ihnen eine halbstündige Pause zu. Ist es im Interesse der ArbeitnehmerInnen oder aus betrieblichen Gründen notwendig, kann diese Pause in zwei Pausen zu je 15 Minuten oder drei Pausen zu je 10 Minuten geteilt werden.

Pausen sind keine Arbeitszeit und werden daher nicht bezahlt!

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