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Reisezeit

Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Aktive Reisezeiten, in denen eine Arbeitsleistung erbracht wird (z.B. Lenken eines Kraftfahrzeuges) sind entgeltpflichtige Arbeitszeit.
Bei passiver Reisezeit (z.B. Reisen im Schlafwagen) kann jedoch eine geringere Entlohnung vereinbart werden.

Sehr oft enthalten Kollektivverträge Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten.

Reisebewegung während Wochenend- und Feiertagsruhe

Wenn der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten, ist eine Reisebewegung während der Wochenend- und Feiertagsruhe zulässig, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers gelegen ist.

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