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Altersteilzeit  

So funktioniert die Altersteilzeit

Die ArbeitnehmerInnen können ihre Arbeitszeit um 40 - 60% verringern und erhalten mit einem Zuschuss des Arbeitsmarktservice (AMS) zwischen 70 und 80% des bisherigen Einkommens. Die SV-Anteile für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden in der bisherigen Höhe vom Arbeitgeber weiterbezahlt.

Ausgeschlossen vom Altersteilzeitgeld sind ArbeitnehmerInnen, die eine eigene Leistung aus der Pensionsversicherung (außer Witwen-, Witwerpension), Sonderruhegeld gemäß dem Nachtschwerarbeitsgesetz oder einen Ruhegenuss aus einem Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft beziehen oder zumindest die Anspruchsvoraussetzungen für eine dieser Leistungen erfüllen.

Altersteilzeit für Neueinsteiger seit 2005

Das Mindestalter für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit wird jährlich bis 2012 schrittweise angehoben und beträgt:

 Kalenderjahr Frauen  Männer
 2004 50 1/2 Jahre 55 1/2 Jahre
 2005 51 Jahre 56 Jahre
 2006 51 1/2 Jahre 56 1/2 Jahre
 2007 52 Jahre 57 Jahre
 2008 52 1/2 Jahre 57 1/2 Jahre
 2009 53 Jahre 58 Jahre
 2010 53 1/2 Jahre 58 1/2 Jahre
 2011 54 Jahre 59 Jahre
 2012 54 1/2 Jahre 59 1/2 Jahre

Ab 2013 kann die Altersteilzeit frühestens fünf Jahre vor Erreichung des Regelpensionsalters in Anspruch genommen werden:

Von Frauen frühestens mit 55 Jahren.
Von Männern frühestens mit 60 Jahren.

Mal mehr, mal weniger arbeiten?

Es besteht die Möglichkeit, dass phasenweise je nach Bedarf mehr oder weniger gearbeitet wird. Entscheidend ist, dass die vereinbarte Verringerung der Arbeitszeit über den gesamten Durchrechnungszeitraum eingehalten wird.

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 FAQ 
Kann ich gekündigt werden, wenn ich Altersteilzeit in Anspruch nehme?
Kann ich auf eine Altersteilzeit-Vereinbarung bestehen?
Gibt es Einbußen bei der Abfertigung?
Wirkt sich die Erhöhung des Pensionsalters auf bestehende Vereinbarungen aus?


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