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Altersteilzeit  

Voraussetzungen für Altersteilzeit

  1. In den letzten 25 Jahren muss der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin mindestens 780 Wochen = 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
    Diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt des Beginns der Vereinbarung erfüllt sein.

  2. Das bisherige Beschäftigungsausmaß im letzten Jahr vor Beginn der Altersteilzeit darf höchstens um 20% unter der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Arbeitszeit liegen. Bei einer 40 Stunden-Woche sind das 32 Stunden, bei 38,5 Stunden sind das 30,8 Stunden pro Woche.

  3. Vereinbarung, die Arbeitszeit auf 40 - 60% der bisherigen Normalarbeitszeit zu verringern. Bei 40 Stunden pro Woche sind das zwischen 16 und 24 Stunden.

    Bei 50% Arbeitszeitverringerung und einem bisherigen Lohn/Gehalt von € 2.000,- brutto ergeben sich € 1.000,- brutto. Zusätzlich ersetzt das AMS dem Arbeitnehmer die Hälfte der Differenz auf den vollen Lohn vor Herabsetzung der Arbeitszeit = € 500,- brutto.

    Die im letzten Jahr vor Beginn der Altersteilzeit gebührenden durchschnittlichen Entgelte (beispielsweise: Überstundenentgelt, Zulagen) finden bei der Berechnung des Lohnausgleiches Berücksichtigung.

    Beispiel:
    Lohn/Gehalt: € 2.000,- brutto/Monat
    Überstundenentgelt (durchschnittlich): € 400,- brutto/Monat
    Der Arbeitgeber zahlt bei 50% Arbeitszeit € 1.700,- brutto/Monat (€ 1.000,- brutto Teilzeitarbeit + € 700,- brutto Lohnausgleich)

  4. Vereinbarung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin einen Lohnausgleich, der die Hälfte des Entgeltverlustes beträgt, erstattet.

  5. Der Arbeitgeber entrichtet die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) auf Grundlage des Einkommens vor der Herabsetzung der Arbeitszeit.
Eine allfällige Abfertigung wird auf Basis der Arbeitszeit vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit berechnet.

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Voraussetzungen für Altersteilzeit
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 FAQ 
Kann ich gekündigt werden, wenn ich Altersteilzeit in Anspruch nehme?
Kann ich auf eine Altersteilzeit-Vereinbarung bestehen?
Gibt es Einbußen bei der Abfertigung?
Wirkt sich die Erhöhung des Pensionsalters auf bestehende Vereinbarungen aus?


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